Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)

Fassung 2026-10-08 · gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO · Auftragsverarbeiter: Struxify — Inh. Dávid-Dennis Warning, Bürgermeister-Steenbock-Straße 21 a, 24558 Henstedt-Ulzburg, Deutschland · Kontakt: hello@struxify.io

Diese Vereinbarung gilt zwischen dem Händler, der die Shopify-App „Struxify Freight & Tiers“ nutzt (Verantwortlicher), und Struxify — Inh. Dávid-Dennis Warning, Bürgermeister-Steenbock-Straße 21 a, 24558 Henstedt-Ulzburg, Deutschland (Auftragsverarbeiter). Sie wird in elektronischer Form (Art. 28 Abs. 9 DSGVO) geschlossen, indem der Händler in der App den Nutzungsbedingungen einschließlich dieser Vereinbarung zustimmt. Sie gilt für die gesamte Dauer der Nutzung der App.

1. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung

Der Auftragsverarbeiter berechnet für den Verantwortlichen Versandpreise: Er nimmt die von Shopify bei der Versandberechnung übermittelten Abfragen entgegen (Lieferadresse und Warenkorb), ermittelt aus Land und Postleitzahl die Lieferzone und aus dem Warenkorb Gewicht, Palettenzahl und Übermaß und gibt den Preis nach den Tabellen des Verantwortlichen an Shopify zurück. Die Verarbeitung dient ausschließlich diesem Zweck.

2. Art der Daten und Kategorien betroffener Personen

Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) sind nicht Gegenstand der Verarbeitung.

3. Weisungen

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO). Weisungen sind diese Vereinbarung, die Nutzungsbedingungen sowie die Tabellen und Einstellungen, die der Verantwortliche in der App hinterlegt. Weitere Weisungen erteilt er in Textform an hello@struxify.io. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, weist er den Verantwortlichen unverzüglich darauf hin (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO). Eine Verarbeitung außerhalb dieser Weisungen erfolgt nur, wenn das Recht der EU oder eines Mitgliedstaats dazu verpflichtet; der Auftragsverarbeiter teilt dies vorher mit, sofern das Recht es nicht verbietet.

4. Vertraulichkeit

Alle Personen, die beim Auftragsverarbeiter Zugang zu den Daten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet oder unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).

5. Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Der Auftragsverarbeiter darf die Maßnahmen weiterentwickeln, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird.

6. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche erteilt die allgemeine Genehmigung (Art. 28 Abs. 2 DSGVO) für folgenden Unterauftragsverarbeiter:

Mit dem Unterauftragsverarbeiter besteht ein Vertrag, der ihm dieselben Datenschutzpflichten auferlegt (Art. 28 Abs. 4 DSGVO). Übermittlungen in die USA erfolgen auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework, soweit der Anbieter zertifiziert ist, sonst der EU-Standardvertragsklauseln (Art. 45, 46 DSGVO). Über beabsichtigte Änderungen informiert der Auftragsverarbeiter mindestens 30 Tage vorher auf dieser Seite und per E-Mail oder Hinweis in der App; der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen und die Nutzung beenden. Shopify ist kein Unterauftragsverarbeiter, sondern die vom Verantwortlichen selbst gewählte Plattform.

7. Unterstützung des Verantwortlichen

8. Löschung und Rückgabe nach Ende der Nutzung

Mit der Deinstallation der App löscht der Auftragsverarbeiter alle Daten des Shops (Einstellungen, Tabellen, Protokoll); spätestens mit der Löschaufforderung von Shopify ist die Löschung abgeschlossen. Seine Tabellen besitzt der Verantwortliche als eigene Dateien; auf Anforderung stellt der Auftragsverarbeiter den gespeicherten Stand vor der Deinstallation bereit (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO).

9. Nachweise und Überprüfungen

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zum Nachweis der Einhaltung dieser Pflichten zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen, in der Regel durch schriftliche Auskunft; Vor-Ort-Prüfungen nach angemessener Vorankündigung (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO).

10. Schlussbestimmungen

Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. Bei Widersprüchen geht diese Vereinbarung den Nutzungsbedingungen in Datenschutzfragen vor. Es gilt deutsches Recht. Änderungen dieser Vereinbarung werden wie die Nutzungsbedingungen in der App erneut bestätigt.